14. Am 14. Oktober 2024 ging beim Sekretariat des Schweizer Sportgerichts die Beschwerde der Beschwerdeführerin, datiert vom 27. September 2024 mitsamt Begleitschreiben ein. Gemäss Begleitschreiben, datiert vom 10. Oktober 2024, sowie den Beilagen handelte es sich um den zweiten Zustellungsversuch und wurde die Beschwerde erstmals am 27. September 2024 mittels eingeschriebener Post eingereicht, am 9. Oktober 2024 als "nicht abgeholt"