{"Signatur": "TA_SST_001", "Spider": "TA_SST", "Datum": "2025-04-28", "PDF": {"Datei": "TA_SST/TA_SST_001_SSG-2024-E-26_2025-04-28.pdf", "URL": "https://www.sportstribunal.ch/customer/files/82/SSG-2024-E-26---Entscheid-vom-28-04-2025_Anonymisiert.pdf", "Checksum": "b0476d2d06a0a74ca59216b1ebd649fa"}, "Scrapedate": "2026-04-09", "Num": ["SSG 2024/E/26"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Schiedsgerichte Schweizer Sportgericht 28.04.2025 SSG 2024/E/26"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Tribunaux d'arbitrage Tribunal du sport suisse 28.04.2025 SSG 2024/E/26"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Tribunali arbitrali Tribunale dello sport svizzero 28.04.2025 SSG 2024/E/26"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Schiedsgerichte Schweizer Sportgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Tribunaux d'arbitrage Tribunal du sport suisse "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Tribunali arbitrali Tribunale dello sport svizzero "}], "ScrapyJob": "446973/77/350", "Zeit UTC": "09.04.2026 16:16:53", "Checksum": "3d5212544561745d6c1d5d4f360f7104", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid Schiedsgerichte Schweizer Sportgericht 28.04.2025 SSG 2024/E/26\n\n • die Trainerin 1 sei sehr selektiv bei der Frage, wen sie trainiere, gewisse Vereinsmitglieder würden ihre konstante Aufmerksamkeit erhalten und habe Lieblingsläuferinnen, andere Läuferinnen hätten deshalb mit Personal ohne entsprechende Ausbildung trainieren müssen, die Trainerin sei konstant auf der Suche nach Talenten gewesen, deren Eltern nichts von Eislaufen verstehen würden und denen sie daher \"unzählige Lektionen\" habe aufschwatzen können, während sie anderen Läuferinnen Anfragen auf zusätzliche Trainings ausschlug oder sie gar aus der Trainingsgruppe ausgeschlossen haben soll;\n\n• bei verletzungsbedingten Problemen habe die Trainerin 1 (sinngemäss) kein Verständnis gezeigt, sei nicht auf die Einschränkungen eingegangen und habe betroffene\nMädchen ignoriert, wenn sie dies angesprochen hätten; überdies habe sie eine betroffene Läuferin zu off-ice Übungen gezwungen, welche diese nicht habe ausführen\nkönnen; Trainings ohne Sprünge seien trotz gesundheitlichen Problemen nicht akzeptiert worden; stattdessen habe sie diese Läuferin ohne Trainer trainieren lassen;\n\n• die Unterstützung der Trainerin 1 nach Verletzungen sei nicht angemessen gewesen;\n\n• die Trainingsmethoden der Trainerin 1 sollen unvorbereitet, strukturlos und eintönig\ngewesen sein, die Trainerin habe das Niveau der Kinder nicht berücksichtigt, was\nschliesslich zu ratlosen, weinenden und übermüdeten Kindern sowie \"undefinierten\"\nVerletzungen geführt haben soll; Eltern ohne Kenntnisse über das Eislaufen habe die\nTrainerin 1 unflätig behandelt;\n\n• im Rahmen von Wettkämpfen sei die Trainerin 1 mental keine Unterstützung gewesen, indem sie nur mitteilte, was nicht gut gemacht worden sei;\n\n• SSI sollen weiter diverse Vorwürfe organisatorischer bzw. administrativer Natur gemeldet worden sein wie verzögerte und/oder nicht gewissenhaft ausgefüllte Anwesenheitskontrollen insbesondere im Zusammenhang mit den COVID-Regeln.\n\n10. Gemäss den Ausführungen im Nichteröffnungsentscheid seien am 2. Februar 2024 weitere\nInformationen mündlich übermittelt worden, wobei es sich \"unter anderem um\n\n4\nKonkretisierungen von bereits bekannten Umständen handelte, und schliesslich sei SSI ergänzend zugetragen worden, dass der Vorstand des Vereins allen Trainerinnen aus dem\nTeam der Trainerin 1 neue Verträge angeboten habe, mit Ausnahme der Trainerin 1 selbst.\nAlle Trainerinnen hätten das Angebot abgelehnt und auch viele Läuferinnen seine mit der\nTrainerin 1 \"mitgegangen\".\n\nD. Schilderungen der Beschwerdeführerin\n\n11. Die Beschwerdeführerin beanstandete den entsprechenden Sachverhalt nicht grundlegend,\nsondern moniert vielmehr dessen Würdigung durch SSI (vgl. unten IV, die Positionen der\nParteien). Der – nicht datierte– Trainingsbericht der Beschwerdeführerin substantiiert die\nDarstellung des Sachverhaltes zum Teil detaillierter, bringt aber keine wesentlichen neuen\nSachverhaltselemente vor. Der Trainingsbericht war sodann auch Teil der Verfahrensakten\nvor SSI. Zusammengefasst und sinngemäss führt die Beschwerdeführerin (teilweise ergänzend) zum Sachverhalt aus, die Trainerin 1 habe der Tochter der Beschwerdeführerin, damals im Alter zwischen 9.5 und 12 Jahren, im Rahmen ihrer Rekonvaleszenz nicht nur die\nerforderliche Hilfe verweigert, sondern durch unsachgemässes, einseitiges Training, psychologischen Druck und Demütigung vor der Gruppe die Sprung-Blockade der Tochter verfestigt, ihr Selbstvertrauen zerstört und ihr sowohl sportlich als auch psychologisch schweren\nSchaden zugefügt. Konkret habe sich dies in folgenden Verhaltensweisen der Trainerin 1\nwährend einem Zeitraum von 27 Monaten gezeigt: die Trainerin 1 habe das gebotene Aufbautraining nach einem längeren Ausfall vernachlässigt, die sportliche Förderung nach dem\nUnfall primär von den Sprüngen abhängig gemacht, was sich kontraproduktiv ausgewirkt\nhabe und zu einer Sprungblockade geführt habe, die Tochter systematisch vom ordentlichen\nTraining ausgeschlossen und zurückgestellt sowie beschimpft und \"stundenweise\" alleine\nwarten lassen ohne Information über Trainingsmöglichkeiten. Weiter habe sie nach Kritik\nder Beschwerdeführerin die Tochter besonders \"hart angepackt\" und gedemütigt, das Programm des Mental Coaches der Tochter nicht berücksichtigt und geradezu verunmöglicht,\ndie Tochter regelmässig vor der ganzen Gruppe gedemütigt und beschimpft, ihre Macht als\nTrainerin missbraucht und psychologische Erniedrigungen und Demütigungen der Tochter\nvor der Gruppe für jedermann sichtbar zum Trainingsalltag der Tochter werden lassen. Die\nBeschwerdeführerin führte zudem aus, dass dies auch anderen Müttern aufgefallen sei und\ndass ähnliche Verhaltensweisen bei anderen Kindern von deren Müttern ebenfalls im Verfahren vor SSI eingebracht worden seien. Die entsprechenden Ausführungen zum Sachverhalt wurden von SSI nicht bestritten.\n\n12. Mit Nichteröffnungsentscheid (Fall 672/2023) vom 12. Juli 2024 verfügte SSI die Nichteröffnung einer Untersuchung ohne Kostenfolge nach einer Würdigung des Sachverhalts, auf\nwelche nachfolgend noch einzugehen ist, soweit sie relevant ist für den vorliegenden Entscheid (vgl. Positionen der Parteien).\n\n"}