Weiter schrieb sie, SSI verstecke sich hinter den Artikeln "ihres Ethikstatutes", in der Stellungnahme von SSI könne kein Bedauern über eigene Fehler im Verlauf des Falles festgestellt werden, es seien im Reglement von SSI einige Punkte anzupassen, bei einer Feststellung von mutmasslichen Dopingverstössen sei zuerst eine Verwarnung des Sportlers vorzusehen und erst nach einer Verurteilung durch das Sportgericht sei eine Medienkonferenz durchzuführen. Weiter führte die meldende Person aus, im Reglement fehle eine Regelung, wie bei einem negativen Entscheid des Sportgerichts