16. Mit Schreiben vom 23. Oktober 2024 informierte die meldende Person das Schweizer Sportgericht sinngemäss darüber, sie habe sich an SSI wegen eines konkreten Falles gewendet. Sie führte insbesondere unter anderem folgendes aus: "Bei meinen Meldungen wollte ich kein Gerichtliches Verfahren einleiten aber mein Missfallen über den Verlauf des Falles Mathias Flückiger ausdrücken".