15. Mit Schreiben vom 22. Oktober 2024 informierte das Sekretariat des Schweizer Sportgerichts die Parteien unter anderem über den Eingang der Stellungnahme von SSI vom 14. Oktober 2024 und darüber, dass von der meldenden Person innert Frist keine Stellungnahme eingegangen sei. Weiter wurden die Parteien darauf hingewiesen, dass die vorsitzende Richterin und Referentin die Leitung des Verfahrens übernehme und dass das Schweizer Sportgericht selbst über seine Zuständigkeit entscheide.