Des Weiteren wurde den Parteien eine Frist bis zum 14. Oktober 2024 gesetzt, um Stellung zu nehmen, Anträge zu stellen und dem Sekretariat des Schweizer Sportgericht mitzuteilen, wenn sie einem Zirkularentscheid zustimmen möchten. Schliesslich wurden die Parteien darüber informiert, dass das Urteil gemäss geltendem VerfRegl3 unter Berücksichtigung der Persönlichkeitsrechte der Betroffenen auf der Website des Schweizer Sportgerichts publiziert werde. 3 Reglement betreffend das Verfahren vor dem Schweizer Sportgericht, gültig ab 1. Juli 2024.