Mit gleichem Schreiben vom 23. September 2024 wurde den Parteien ausserdem die Bestellung des Gerichts, die zuständige Kammer sowie die Sprache des vorliegenden Verfahrens mitgeteilt. Darüber hinaus wurden die Parteien über die Kommunikationsmittel mit dem Schweizer Sportgericht sowie die Möglichkeit eines Beistands, diejenige der unentgeltlichen Rechtspflege und diejenige über einen Zirkularentscheid informiert. Des Weiteren wurde den Parteien eine Frist bis zum 14. Oktober 2024 gesetzt, um Stellung zu nehmen, Anträge zu stellen und dem Sekretariat des Schweizer Sportgericht mitzuteilen, wenn sie einem Zirkularentscheid zustimmen möchten.