13. Mit Eröffnungsschreiben vom 23. September 2024 benachrichtigte der Direktor der Stiftung Schweizer Sportgericht die Parteien über den eingegangenen Antrag von SSI auf Überweisung betreffend das Verfahren Nr. 976/2024 zwischen den Parteien, und informierte sie unter anderem darüber, dass sämtliche Kompetenzen der Disziplinarkammer des Schweizer Sports ("DK") an die Stiftung Schweizer Sportgericht übergegangen seien. Mit gleichem Schreiben vom 23. September 2024 wurde den Parteien ausserdem die Bestellung des Gerichts, die zuständige Kammer sowie die Sprache des vorliegenden Verfahrens mitgeteilt.