III. Verfahren vor dem Schweizer Sportgericht 11. Mit E-Mail vom 17. September 2024 ging beim Sekretariat des Schweizer Sportgerichts die E-Mail von SSI mit dem Betreff "Überweisung Fall SSI-Nr. 976/2024" ein, in welcher SSI folgendes schrieb: "Swiss Sport Integrity hat eine Meldung gegen sie erhalten. Gerne überweise ich hiermit den Fall in Übereinstimmung mit Art. 5.3 Abs. 6 Ethik-Statut an das Sportgericht."