10. Mit E-Mail vom 16. September 2024 bestätigte SSI, dass SSI die Meldung inkl. Angaben gemäss E-Mail der meldenden Person vom 11. September 2024 an das Schweizer Sportgericht weiterleiten werde, und informierte die meldende Person gleichzeitig, dass sie direkt durch das Schweizer Sportgericht kontaktiert werden würde.