9. Mit E-Mail vom selben Tag antwortete die meldende Person, dass sie ihre "Information auf diverse Medienberichte von der NZZ" beziehen würden. Weiter führte sie aus, dass sie grundsätzlich "Sperren von Sportlern mit positiven Dopingwerten" befürworte, jedoch vor einer Sperre "100% sicher sein [müsse], dass ein Dopingvergehen vorliegt.", kein 1 Bundesgesetz über die Förderung von Sport und Bewegung vom 17. Juni 2011, SR 415.0 (Sportförderungsgesetz, SpoFöG). 2 Verordnung über die Förderung von Sport und Bewegung vom 23. Mai 2012, SR 415.01 (Sportförderungsverordnung, SpoFöV).