8. Mit E-Mail vom 11. September 2024 kontaktierte SSI die meldende Person, informierte sie darüber, dass SSI Meldungen, die gegen SSI gerichtet sind, zur "unabhängigen Beurteilung" an das Schweizer Sportgericht überweise, dass SSI sich diesbezüglich mit der meldenden Person absprechen möchte und dass die Meldung ohne Rückmeldung in 14 Tagen automatisch an das Sportgericht überweisen werde. Weiter ersuchte SSI die meldende Person um Terminvorschläge für einen telefonischen Austausch und wies sie darauf hin, dass sie die Möglichkeit habe, das Telefonat mit unterdrückter Nummer zu führen, falls sie anonym bleiben möchte.