2. Das Ausstandsgesuch von A.________ gegen C.________ und D.________ wird abgewiesen. 3. Die Kosten für das Verfahren vor dem Schweizer Sportgericht werden auf CHF 3'500 festgesetzt und beiden Parteien je zur Hälfte im Umfang von CHF 1'750 auferlegt. 4. Es werden keine Parteientschädigungen zugesprochen. 5. Die weiteren Anträge werden abgewiesen, soweit auf diese einzutreten ist. Bern, Schweiz Datum: 2. Dezember 2024 SCHWEIZER SPORTGERICHT Johanna Hug Vorsitzende Richterin