153. Mit Schreiben vom 28. März 2024 haben C.________ und D.________ auf Folgendes hingewiesen: "Diese Handlung verstösst erneut gegen die angeordneten vorläufigen Massnahmen, sofern Ihr Mandant eine ihm untersagte Tätigkeit ausübt und verletzt damit seine Mitwirkungspflicht im Rahmen des laufenden Verfahrens gemäss Art. 4.4 des Ethik- Statut." Der Ansicht von A.________, C.________ und D.________ hätten damit das Ergebnis ihrer Untersuchung während laufenden Abklärungen vorweggenommen, kann nicht gefolgt werden: