5.9 Ethik-Statut ist SSI auch für die Sicherstellung der Einhaltung der angeordneten Massnahmen zuständig (siehe dazu auch Art. 267 ZPO, wonach "[d]as Gericht, das die vorsorgliche Massnahme anordnet, […] auch die erforderlichen Vollstreckungsmassnahmen [trifft]").