151. Als für die Untersuchung von potenziellen Verstössen gegen das Ethik-Statut zuständige Instanz kann SSI unter anderem vorsorgliche Massnahmen anordnen (siehe dazu Art. 11 VerfRegl SSI sowie Art. 5.9 Ethik-Statut). Wie unter Rz. 101 ausgeführt, sind vorsorgliche Massnahmen materielle Anordnungen, mit denen vor oder während des ordentlichen Prozesses vorläufiger Rechtsschutz gewährt wird (vgl. dazu unter anderem SPRECHER, a.a.O., N 1 vor Art. 261-269 ZPO). Vorsorgliche Massnahmen sind prozessuale Anordnungen und verfolgen ein anderes Ziel als der Entscheid in der Hauptsache (vgl. WEBER, in: BSK ZPO, 3. Aufl. 2017, N 56 zu Art.