144. Während SSI in ihrer Eingabe vom 26. April 2024 keine eigentliche Stellungnahem auf das Gesuch um Ausstand von C.________ und D.________ eingereicht hat (vgl. dazu bereits oben unter Rz. 119), hat sie in der Eingabe vom 27. September 2024 an das Schweizer Sportgericht einen begründeten Antrag gestellt, dass das Ausstandsgesuch abzuweisen sei.