• Es sei Fakt, dass A.________ mit Verfügung vom 28. September 2023 in rechtsgenüglicher Weise von sämtlichen Funktionen im Sport suspendiert worden sei und sich bereits zu einem früheren Zeitpunkt in gewisser Regelmässigkeit gegen die von SSI vorläufigen Massnahmen hinweggesetzt habe, indem er Turnerinnen und Turnern Trainings angeboten und durchgeführt habe. Dies stelle unweigerlich einen Verstoss gegen die verordnete Suspendierung dar, was A.________ von SSI mit Schreiben vom 7. November 2023 angezeigt worden sei.