• Zur Begründung führte SSI in der Eingabe vom 27. September 2024 aus, dass sie mit Schreiben vom 26. April 2024 "vorsorglich als Organisation in den Ausstand getreten" sei, "da sie sich nicht in der Lage sah, in rechtsgenüglich zweifelsfrei unbefangener Art und Weise (d.h., ohne dass auch nur der objektiv gerechtfertigte Anschein von Befangenheit entstehen könnte) das Verfahren zu führen."