Ausserdem erklärte SSI, dass sie "integral" auf die Stellungnahme vom 26. April 2024 verweise; "zusammenfassend" habe SSI der DK mitgeteilt, "dass sie sich nicht in der Lage sehe, in rechtsgenüglich zweifelsfrei unbefangener Art und Weise (d.h., ohne dass auch nur der objektiv gerechtfertigte Anschein von Befangenheit entstehen könnte) das Untersuchungsverfahren zu führen, solange ein Ausstandbegehren gegen den Leiter Ethikverstösse und dessen Stellvertreter und eine Meldung gegen die fallführende Mitarbeiterin hängig sei."