• In der Stellungnahme vom 27. September 2024 an das Schweizer Sportgericht erklärte SSI, dass sie "im Grundsatz" an ihren gegenüber der DK geäusserten Anträgen festhalte und beantragte, dass das Ausstandsgesuch gegen C.________ und D.________ abzuweisen sei. Ausserdem erklärte SSI, dass sie "integral" auf die Stellungnahme vom 26. April 2024 verweise;