___ vorgebracht). A.________ wurde mit Eröffnungsschreiben vom 13. September 2024 ausdrücklich darauf hingewiesen, dass er bis zum 27. September 2024 das Recht habe, Stellung zu nehmen und Anträge zu stellen. Ausserdem war A.________ zu diesem Zeitpunkt anwaltlich vertreten und hat am 17. September 2024 sein ausdrückliches Einverständnis zu einem Zirkularentscheid erklärt, weshalb auch keine Anhaltspunkte vorhanden sind, welche für ein Unwissen oder eine Unkenntnis der Bedeutung einer Stellungnahme sprechen würden bzw. dafür sprechen, dass A.__