_ zu entnehmen. Allfällige Ausführungen in der Eingabe vom 21. Oktober 2024 an das Schweizer Sportgericht können an vorliegender Stelle nicht berücksichtigt werden, da sich die Möglichkeit zur Stellungnahme gemäss Verfügung des Schweizer Sportgerichts vom 9. Oktober 2024 ausdrücklich auf die Frage der vorläufigen Massnahmen bezogen hat (ein allfälliger Zusammenhang der Frage der vorsorglichen Massnahmen mit derjenigen der Verteilung der Verfahrenskosten der Aufsichtsbeschwerde gegen B.________ ist weder ersichtlich noch wurde ein solcher von A.________ vorgebracht).