• Die Angelegenheit sei damit rechtskräftig abgehandelt. Die mit der Angelegenheit einhergehenden Kosten in der Höhe von CHF 250 seien somit gemäss dem ersten Antrag von SSI im Schreiben vom 26. April 2024 unabhängig vom Ausgang der "weiteren Angelegenheit" A.________ aufzuerlegen. In besagtem Schreiben vom 26. April 2024 hat SSI "erstens beantragt, dass die mit der Beschwerde gegen B.________ einhergehenden Kosten in der Höhe von CHF 250 zum gegebenen Zeitpunkt unabhängig vom Ausgang der Angelegenheit A.________ aufzuerlegen seien."