VIII. Materielles 131. Gegenstand der nachfolgenden Erwägungen bilden ausschliesslich die Verteilung der Verfahrenskosten betreffend die Aufsichtsbeschwerde gegen B.________ sowie das Ausstandsgesuch gegen C.________ und D.________, da das Schweizer Sportgericht für die anderen Anträge der Parteien nicht zuständig ist bzw. die Anträge unzulässig sind (siehe dazu oben unter Rz. 68 ff.). A. Aufsichtsbeschwerde gegen B.________: Verteilung der Verfahrenskosten