120. Wie oben unter Rz. 119 ausgeführt, hat SSI hat in ihrer Stellungnahme vom 26. April 2024 festgehalten, dass SSI "sich unter Berücksichtigung des bisherigen Verfahrensverlaufs und der vorstehenden Ausführungen sowie in Übereinstimmung mit Art. 5.3 Abs. 6 Ethik-Statut und Art. 8 Abs. 2 SSI-VerfReg nicht in der Lage sieht, […], weshalb sie als Organisation in den Ausstand tritt." Im Kontext der Ausführungen der Eingabe vom 26. April 2024 ist davon