Aufgrund der förmlichen Mitteilung des Gerichts vom 8. November 2024 kann davon ausgegangen werden, dass die Parteien – insbesondere, wenn sie von einer Rechtsanwältin bzw. einem Rechtsanwalt vertreten werden – Kenntnis davon hatten, dass der Prozess aufgrund der Spruchreife bereits am 8. November 2024 in die Phase der Entscheidberatung übergegangen ist. In dieser muss der Prozessstoff abschliessend so fixiert sein, dass das Gericht die Angelegenheit gestützt darauf sorgfältig beraten und zügig ein Entscheid fällen kann, weshalb es in der Phase der Entscheidberatung nicht möglich ist, mit weiteren Eingaben ein