Eingaben der Parteien, welche nach dem Eintritt der Spruchreife, sprich nach dem 8. November 2024, eingereicht wurden, können deshalb nicht mehr berücksichtigt werden. Aufgrund der förmlichen Mitteilung des Gerichts vom 8. November 2024 kann davon ausgegangen werden, dass die Parteien – insbesondere, wenn sie von einer Rechtsanwältin bzw. einem Rechtsanwalt vertreten werden – Kenntnis davon hatten, dass der Prozess aufgrund der Spruchreife bereits am 8. November 2024 in die Phase der Entscheidberatung übergegangen ist.