Des Weiteren wurde A.________ mit Verfügung vom 9. Oktober 2024 Frist bis zum 16. Oktober 2024 gesetzt, um zu den Punkten betreffend die vorläufigen Massnahmen Stellung zu nehmen, insbesondere zur Anfechtungsmöglichkeit innert 14 Tagen mittels begründeter Einsprache gemäss Art. 11 Abs. 3 VerfRegl SSI. Mit gleicher Verfügung vom 9. Oktober 2024 wurden die Parteien darauf hingewiesen, dass das