111. Nachdem das Sekretariat des Schweizer Sportgerichts mit Schreiben vom 8. November 2024 die Parteien unter anderem darüber informiert hat, dass das Gericht das Verfahren für spruchreif erachte und einen Zirkularentscheid fällen werde, hat A.________ bzw. seine Rechtsvertretung am 15. November 2024 eine Eingabe betreffend vorliegendes Verfahren eingereicht. Im Zusammenhang mit dieser Eingabe ist Folgendes zu berücksichtigen: