24 Berücksichtigung der oben gemachten Ausführungen sowie der Eingaben der Parteien sind die vorläufigen Massnahmen entgegen dem Vorbringen von A.________ auch nicht aus anderen Gründen aufzuheben. Entsprechend stellt das Schweizer Sportgericht fest, dass die Anträge in Bezug auf die vorläufigen Massnahmen als nicht fristgerecht erfolgt und auch aus anderen Gründen nicht als zulässig erachtet werden können, weshalb auf diese nichteinzutreten ist. VI. Prozessuales A. Grundsätzliches