7. Fazit zur Zulässigkeit der Vorbringen betreffend die Frage der vorläufigen Massnahmen 106. A.________ hat die von SSI am 28. September 2023 aufrechterhaltenen bzw. verfügten vorläufigen Massnahmen nicht innert Frist gemäss Art. 11 Abs. 3 VerfRegl SSI angefochten. Die Verfügung von SSI vom 28. September 2023 gilt damit als formell rechtskräftig. Unter