89. Rechtsanwalt Dr. Cornel Borbély führte im Gesuch um Ausstand gegen C.________ und D.________ betreffend das "Verfahren der Swiss Sport Integrity, Nr. 117/2022" vom 4. April 2024 unter Hinweis auf Art. 8 Abs. 3 VerfRegl SSI aus, dass die "Frist von sieben Tagen ab Kenntnis" eingehalten sei und dass das Schreiben der SSI "dem Unterzeichneten am 2. April 2024 übermittelt" worden sei. Basierend auf den Ausführungen von Rechtsanwalt Dr. Cornel Borbély ist davon auszugehen, dass es sich bei dem erwähnten "Schreiben der SSI" um dasjenige vom 28. März 2024 betreffend "Fall Nr. 117/2022 - Nichteinhaltung der vorläufigen Massnahmen" handelt.