Im Übrigen wurde die Zulässigkeit von keiner der Parteien bestritten. Entsprechend stellt das Schweizer Sportgericht fest, dass die Anträge betreffend die Kostenverteilung des Verfahrens in Bezug auf die Aufsichtsbeschwerde gegen B.________ zulässig sind. 20 B. Ausstandsgesuch gegen C.________ und D.________ 1. Positionen der Parteien