88. Basierend auf den dem Schweizer Sportgericht vorliegenden Unterlagen und Informationen ist der Entscheid über die Verteilung der Kosten der Aufsichtsbeschwerde an keine Frist gebunden. Vielmehr hat die DK die Verteilung der Kosten in den Entscheid über das Ausstandsgesuch gegen C.________ und D.________ verlegt. Da im vorliegenden Verfahren vor dem Schweizer Sportgericht (SSG 2024/E/20 - A.____