A. Aufsichtsbeschwerde gegen B.________: Verteilung der Verfahrenskosten 87. Die DK hat mit Verfügung vom 16. April 2024 die "Angelegenheit" betreffend die Aufsichtsbeschwerde aufgrund des Rückzugs der Beschwerde abgeschrieben und darauf hingewiesen, dass die Verfahrenskosten für das abgeschriebene Beschwerdeverfahren in der Höhe von CHF 250 später zusammen mit den Kosten für das Verfahren zur Beurteilung des Ausstandsgesuchs verteilt werden würden.