85. Im Übrigen ist auch in Bezug auf das "Untersuchungsverfahren gegen A.________ bezüglich möglicher Verstösse gegen das Ethik-Statut" nicht ersichtlich, weshalb SSI – falls sie von einer möglichen Befangenheit oder eines Interessenskonfliktes ausgegangen wäre – nicht nach den basierend auf dem VerfRegl SSI möglichen Optionen vorgegangen ist (siehe dazu ausführlich oben unter Rz. 73).