83. Basierend auf den obigen Ausführungen sowie der fehlenden Zuständigkeit des Schweizer Sportgerichts in Bezug auf das Untersuchungsverfahren gegen A.________ bezüglich möglicher Verstösse gegen das Ethik-Statut kann das Schweizer Sportgericht schliesslich 19 entgegen dem Antrag von A.________ das Verfahren bzw. das vor SSI sistierte Untersuchungsverfahren auch nicht einstellen. 3. Fazit zur Zuständigkeit betreffend das Untersuchungsverfahren gegen A.________ bezüglich möglicher Verstösse gegen das Ethik-Statut