5.3 Abs. 6 Ethik-Statut keine Zuständigkeit des Schweizer Sportgerichts für eine Untersuchung eines Falles in seiner Gesamtheit zu begründen, weshalb das Schweizer Sportgericht das Untersuchungsverfahren Nr. 117/2022 gegen A.________ entgegen dem Antrag von SSI weder "selbst oder unter Delegation an Dritte in einem einzigen Verfahren" vereinigen noch das Untersuchungsverfahren "wiederaufnehmen" und "zum Abschluss bringen" kann.