18 Schweizer Sportgericht die von der Meldestelle (und damit SSI) überwiesenen Fälle und kann Sanktionen bzw. Massnahmen aussprechen. Wie unter Rz. 65 ff. festgehalten, sind die Funktionen und Aufgaben von SSI als Meldestelle und dem Schweizer Sportgericht als unabhängige Disziplinarstelle basierend auf den gesetzlichen Grundlagen voneinander abzugrenzen: Während SSI als Meldestelle für die Entgegennahme von Meldungen (Art. 72f Abs. 2 lit.