Anstatt dem Schweizer Sportgericht (bzw. der ehemaligen DK) einen Fall zur Beurteilung zu überweisen, hat SSI im Rahmen ihrer Stellungnahme vom 26. April 2024 bei der DK unter anderem beantragt, dass die DK "die Gesamtheit der Angelegenheit 117/2022 selbst oder unter Delegation an Dritte in einem einzigen Verfahren bei sich vereinige", bei Bedarf die entsprechenden Akten von SSI einfordere, "das Untersuchungsverfahren wieder aufnehme und dieses zum Abschluss bringe." Basierend auf den Ausführungen von SSI in ihrer Eingabe vom 26. April 2024 ist davon auszugehen, dass SSI die rechtliche Grundlage dafür in "Art. 5 Abs. 6 Ethik-Statut" sowie Art.