10 Abs. 2 ihres Reglements betreffend das Verfahren vor der Disziplinarkammer des Schweizer Sports (DK-VerfRegl), im Rahmen eines Entscheids über eine Vorfrage konsequenterweise zu entscheiden (bspw. im Sinne von [aufgrund des nicht selbständig anfechtbaren Charakters eines solchen Entscheids] genügend offen formulierten Terms of Reference), wie (unabhängig von der Annahme oder der Ablehnung des Ausstandsgesuchs vom 4. April 2024) Swiss Sport lntegrity ein unbefangenes Untersuchungsverfahren sicherzustellen hat. Es wird präzisiert, dass der Rechtsdienst von Swiss Sport lntegrity aufgrund seiner bereits im vorliegenden Stadium