_), erachtet Swiss Sport lntegrity es in Übereinstimmung mit den vorangehenden Ausführungen als angezeigt, dass die Disziplinarkammer im Sinne der Einheit der Materie sowie aus prozessökonomischen Gründen in Übereinstimmung mit Ziff. 6 der Verfügung die Gesamtheit der Angelegenheit in einem einzigen Verfahren bei sich vereinigt, das Untersuchungsverfahren wieder aufnimmt und ggf. an dieselben Dritten wie unter Ziff. 3 Abs. 4 delegiert."