16 • "In analoger Anwendung von Art. 5 Abs. 6 Ethik-Statut i.V.m. Art. 8 Abs. 2 SSI-VerfReg und weil die Disziplinarkammer bereits mehrere Aspekte der Angelegenheit zu behandeln hatte, resp. hat (so die Meldung gegen B.________), erachtet Swiss Sport lntegrity es in Übereinstimmung mit den vorangehenden Ausführungen als angezeigt, dass die Disziplinarkammer im Sinne der Einheit der Materie sowie aus prozessökonomischen Gründen in Übereinstimmung mit Ziff.