7 Siehe dazu auch "Änderungen der Sportförderungsverordnung: Erläuterungen" des Bundesamtes für Sport BASPO vom Januar 2023, S. 17-19, insbesondere S. 18: "Durch die formelle Zugehörigkeit der Disziplinarkammer zu Swiss Olympic kann deren Unabhängigkeit insbesondere in Fällen in Frage gestellt werden, die die Interessen von Swiss Olympic betreffen. Um die Glaubwürdigkeit und Legitimation von entsprechenden Entscheiden zu erhöhen, soll die Beurteilung von mutmasslichem Fehlverhalten oder mutmasslichen Missständen durch eine möglichst unabhängige Stelle erfolgen.