71. Selbst wenn Art. 5.3 Abs. 6 des Ethik-Statuts im Verhältnis zur ehemaligen DK anwendbar gewesen wäre – was vorliegend offengelassen werden kann – kann das Schweizer Sportgericht basierend auf Art. 5.3 Abs. 6 des Ethik-Statuts nicht die Funktion von SSI als Untersuchungsinstanz übernehmen: Das Schweizer Sportgericht hat zwar die Aufgaben der DK als rechtsprechende Instanz übernommen, es unterscheidet sich jedoch in seiner Funktion und Organisation von der ehemaligen DK grundlegend. Im Gegensatz zur DK, welche ein Organ von Swiss Olympic (vgl. unter anderem Art.