70. Das Ethik-Statut ist per 1. Januar 2022 in Kraft getreten und wurde am 21. September 2022 und am 25. November 2022 (mit Inkrafttreten per 26. November 2022) angepasst (siehe dazu Art. 9 Ethik-Statut). Die besagte Bestimmung in Art. 5.3 Abs. 6 Ethik-Statut bezieht sich auf die Rechtslage vor der Gründung der Stiftung Schweizer Sportgericht und vor dem Inkrafttreten von Art. 72f und Art. 72g SpoFöV sowie den oben zitierten Art. 1.2 Abs. 9 und Abs. 10 sowie Art. 10 Abs. 1 und Abs. 2 der Statuten von Swiss Olympic (in der Fassung mit Inkrafttreten per 1. Juli 2024).