6 Vgl. dazu auch die Unterscheidung in Art. 72d Abs. 1 lit. c SpoFöV, in welchem von der "Untersuchung von Fehlverhalten und Missständen in Sportorganisationen durch eine unabhängige nationale Meldestelle" und der "Sanktionierung von Verfehlungen durch eine unabhängige Disziplinarstelle" die Rede ist.