13 Missbrauchsfälle im Schweizer Sport (Art. 72f SpoFöV) zuständig. Zu den Anforderungen als nationale Meldestelle gehört unter anderem, dass SSI die gemeldeten Sachverhalte abklärt sowie – sofern ein begründeter Verdacht auf Fehlverhalten oder Missstände besteht – einen Untersuchungsbericht verfasst und diesen mit den Untersuchungsakten an die Disziplinarstelle überweist (Art. 72f Abs. 1 lit. b Ziff. 2 SpoFöV).