12 Abs. 1 und 3 SSI-VerfReg (in casu durch die Disziplinarkammer) ein Untersuchungsverfahren eröffnet. Sämtliche dieser Handlungen können nach Art. 3 SSI-VerfReg auch an Dritte delegiert werden." 64. Die besagte Eingabe vom 26. April 2024 hat SSI als Stellungnahme aufgrund der Verfügung der DK vom 16. April 2024 eingereicht. Die Verfügung der DK vom 16. April 2024 bezog sich auf das "Verfahren SSI, Nr. 117/2022, damit zusammenhängend: I. 'Aufsichtsbeschwerde' gegen B.________, Swiss Sport Integrity" und "II. Gesuch um Ausstand gegen C.________ und D.________".